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Krankenfahrt beantragen: Muster 4 Schritt für Schritt

Krankenfahrt beantragen: Muster 4 Schritt für Schritt

Wer regelmäßig zur Dialyse, zur Bestrahlung oder nach einer Operation zur Nachsorge muss, steht schnell vor einer praktischen Frage: Wie komme ich dorthin – und wer bezahlt das? Für gesetzlich Versicherte gibt es dafür einen festen Weg. Er beginnt beim Arzt, führt über die Krankenkasse und endet bei einem Taxiunternehmen, das mit der Kasse abrechnen darf.

Dieser Artikel erklärt den Ablauf in der Reihenfolge, in der er tatsächlich passiert. Fragen zu Ihrer konkreten Fahrt beantworten wir gerne am Telefon: 07131 8991900.

Was die Muster-4-Verordnung ist

Das Formular Muster 4 heißt offiziell „Verordnung einer Krankenbeförderung“. Im Alltag hört man meist Transportschein oder Taxischein. Es ist ein rosafarbenes Formular, das Ihr Arzt ausstellt und auf dem er ankreuzt, warum die Fahrt medizinisch notwendig ist und mit welchem Fahrzeug sie erfolgen soll.

Die rechtliche Grundlage steht in § 60 SGB V. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Fahrkosten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Kasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Die Einzelheiten regelt die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Dingen, die oft verwechselt werden:

  • Krankenfahrt – die Fahrt im Taxi oder Mietwagen, ohne medizinische Betreuung unterwegs. Darum geht es hier.
  • Krankentransport – die Fahrt im Krankentransportwagen mit qualifiziertem Personal, weil unterwegs eine fachliche Betreuung nötig ist. Das ist eine andere Leistung und wird auch anders verordnet.

Schritt 1: Verordnung beim Arzt holen

Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt an – in der Praxis oder in der Klinik. Seit einer Änderung der Krankentransport-Richtlinie dürfen auch Krankenhäuser eine Krankenbeförderung verordnen, etwa bei der Entlassung.

Der Arzt entscheidet, ob die Fahrt medizinisch notwendig ist, und trägt den Grund ein. Fragen Sie dabei gleich zwei Dinge:

  • Für welchen Zeitraum gilt die Verordnung? Bei Serienfahrten wie einer Dialyse wird nicht jede einzelne Fahrt verordnet, sondern ein Behandlungszeitraum.
  • Ist eine Begleitperson vermerkt? Wenn Sie jemanden brauchen, muss das auf der Verordnung stehen.

Schritt 2: Genehmigung durch die Krankenkasse

Hier liegt der Punkt, der am häufigsten missverstanden wird: Über die Kostenübernahme entscheidet ausschließlich Ihre Krankenkasse. Weder die Arztpraxis noch das Taxiunternehmen kann Ihnen zusagen, dass die Fahrt bezahlt wird. Wir fahren Sie selbstverständlich in jedem Fall – aber ob die Kasse übernimmt, entscheidet sie selbst.

Fahrten zu einer ambulanten Behandlung sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Reichen Sie die Verordnung deshalb möglichst vor der ersten Fahrt bei Ihrer Kasse ein.

Wann die Genehmigung als erteilt gilt

Für bestimmte Gruppen sieht die Krankentransport-Richtlinie eine Vereinfachung vor: Die Genehmigung gilt mit Ausstellung der Verordnung als erteilt. Das betrifft Versicherte mit

  • Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos),
  • Pflegegrad 3 mit dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität,
  • Pflegegrad 4 oder 5.

Ebenfalls erleichtert ist die Verordnung bei hochfrequenten Behandlungen über einen längeren Zeitraum – dazu zählen Dialyse sowie onkologische Chemo- und Strahlentherapie. Klären Sie den konkreten Fall trotzdem mit Ihrer Kasse; die Handhabung unterscheidet sich im Detail.

Schritt 3: Fahrt vereinbaren

Sobald die Verordnung vorliegt, rufen Sie uns an. Nennen Sie uns dabei:

  • Abholadresse und Ziel – also Praxis, Klinik oder Therapiezentrum,
  • Datum und Uhrzeit des Termins, gerne auch die voraussichtliche Rückfahrtzeit,
  • ob Sie eine Begleitperson mitnehmen,
  • ob Sie einen Rollator oder eine Gehhilfe dabeihaben.

Bei Serienfahrten nehmen wir die Termine einmal auf und legen feste Zeiten an. Sie müssen dann nicht vor jeder Behandlung neu anrufen. Gerade bei einer Dialyse dreimal pro Woche über Monate hinweg ist das eine spürbare Entlastung.

Schritt 4: Am Tag der Fahrt

Halten Sie die Verordnung bereit – wir benötigen sie für die Abrechnung mit der Kasse. Nach der Fahrt unterschreiben Sie auf dem Formular. Damit bestätigen Sie, dass die Fahrt stattgefunden hat; die Abrechnung übernehmen wir.

Sie zahlen dann nur die gesetzliche Zuzahlung. Wie hoch die ist, wann sie entfällt und wie eine Befreiung funktioniert, haben wir in einem eigenen Beitrag erklärt: Zuzahlung bei Krankenfahrten.

Häufige Fehler, die Zeit kosten

  • Verordnung zu spät eingereicht. Bei genehmigungspflichtigen Fahrten sollte die Kasse vorher zustimmen. Nachträglich wird es aufwendiger.
  • Falsches Fahrzeug angekreuzt. Steht auf der Verordnung „Krankentransportwagen“, dürfen wir die Fahrt nicht übernehmen – dafür braucht es einen Rettungsdienst.
  • Begleitperson vergessen. Ist sie nicht vermerkt, wird sie in der Regel nicht mit abgerechnet.
  • Zeitraum zu knapp. Endet die Verordnung mitten in der Behandlungsserie, muss neu verordnet werden.

Häufige Fragen zur Muster-4-Verordnung

Wer stellt die Verordnung aus?

Ihr behandelnder Arzt in der Praxis oder in der Klinik. Auch Krankenhäuser dürfen eine Krankenbeförderung verordnen, etwa bei der Entlassung.

Kann das Taxiunternehmen die Kostenübernahme zusagen?

Nein. Über die Kostenübernahme entscheidet allein Ihre Krankenkasse. Wir rechnen nach einer Genehmigung direkt mit der Kasse ab, können die Genehmigung selbst aber weder erteilen noch versprechen.

Gilt eine Verordnung für Hin- und Rückfahrt?

In der Regel ja, wenn beide Fahrten medizinisch notwendig sind. Lassen Sie sich das vom Arzt bestätigen und geben Sie uns bei der Buchung Bescheid, damit wir die Rückfahrt einplanen.

Was ist bei Dialyse oder Bestrahlung anders?

Bei diesen hochfrequenten Behandlungen über einen längeren Zeitraum ist die Verordnung erleichtert. Wir richten dafür Serienfahrten mit festen Zeiten ein. Den genauen Ablauf klären Sie am besten einmal mit Ihrer Kasse.

Fahren Sie auch außerhalb von Heilbronn?

Ja. Wir fahren in der Stadt Heilbronn und im gesamten Landkreis, etwa zum Klinikum am Plattenwald in Bad Friedrichshall oder zum Dialysezentrum in Neckarsulm. Auch Termine bei Spezialisten außerhalb der Region übernehmen wir nach Absprache.

Wir fahren Sie

Sie haben eine Verordnung und möchten die Fahrt vereinbaren? Rufen Sie uns an – rund um die Uhr unter 07131 8991900. Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall alles passt, fragen Sie einfach; wir kennen den Ablauf.

Mehr zu unserem Angebot: Krankenfahrten in Heilbronn · Taxitarif Heilbronn · Fahrt online buchen

Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Fall erteilen Ihr Arzt und Ihre Krankenkasse.

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